Haben Sie noch Fragen?

Sandina Causevic hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie noch Fragen zur Weiterbildung haben.

Vortragender

Mag. David Löscher, MA

  • Psychologischer Berater
  • Eingetragener Mediator (geförderte Familienmediation)
  • Sozialpädagoge
  • Systemischer Coach und Supervisor (ÖVS-Mitglied)
  • Sprach- und Literaturwissenschafter
  • Akad. Supervisor, Coach und Organisationsberater
  • Experte der WKO für Stressmanagement und Burnoutprävention,
  • Mediation, Supervision und Paarberatung
  • Anerkannter Elternberater nach §95 und §107
  • Lehrsupervisor laut Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 4 Abs. 4 für LSB
Tel +43 650 / 43 25 696
E-Mail office@david-loescher.at
Web www.david-loescher.at
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Weitere Infos zur Fortbildung


 

Scheidungen sind häufig mit heftigen Emotionen, Kränkungen und Schmerz verbunden. Damit Eltern ihre minderjährigen Kinder in diesem Prozess gut begleiten können, gibt es vor der Scheidung eine verpflichtende Elternberatung nach §95. In diesem Rahmen bekommen Eltern Informationen über mögliche Gefühle, Sorgen und Ängste ihrer Kinder und erfahren wie sie diese bestmöglich unterstützen können.

Inhalt 

  • Rahmenbedingungen und Beratungssetting der Elternberatung nach §95
  • Inhalte der Beratung (Kinderebene, Elternebene, familiärer Alltag)
  • Herausforderungen in der Praxis
  • Mögliche Reaktionen und Verhaltensweisen der Kinder
  • Trennung als Phasenmodell
  • Informationen zur Anerkennung und zum Listeneintrag beim Bundesministerium

Referent 

Mag. David Löscher, MA

  • anerkannter Berater gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG
  • Psychologischer Berater
  • Eingetragener Mediator (geförderte Familienmediation)
  • Sozialpädagoge
  • Experte der WKO für Stressmanagement und Burnout-Prävention
  • Coach
  • Supervisor und Organisationsberater in Weiterbildung
  • Unternehmensberater

Interview mit David Löscher (26.04.2022)

Im Interview mit Mag. David Löscher, Vortragender der beiden Online-Seminare, informierten wir dich über

  • die Inhalte dieser beiden Online-Seminare
  • das Klientel, welches du mit diesen Zusatzqualifikationen beraten kannst und
  • welche Kriterien erforderlich sind, um auf die BeraterInnen-Liste des Bundesministerium aufgenommen zu werden.

 

Bonus für unsere Lehrgangs-Teilnehmer*innen 

Anerkennung als Elternberater*in durch das Bundesministerium

Nach erfolgreichem Abschluss hast du die Möglichkeit, dich beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend als Berater*in gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG registrieren zu lassen.

Für die Anerkennung benötigt es einen psychosozialen Grundberuf, mindestens 3 Jahre Praxis in der Elternberatung und 3 Jahre Praxis in Arbeit mit von Trennung/Scheidung ihrer Eltern betroffener Kinder. Außerdem die oben angeführte Zusatzqualifikation in der Beratung von Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen sowie engmaschige Supervision in diesem Bereich. Der Anerkennungsprozess ist ein individueller Vorgang, der von einer Expert*innenkommision des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend durchgeführt wird.

Nähere Informationen findest du unter:
https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/bewerbung/

 

Nutzen Sie den Kombi-Tarif und qualifizieren Sie sich auch für die Aufnahme in die Berater*innen Liste für Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107

Kombi-Tarif Elternberatung §95 und Erziehungsberatung nach § 107:
nur € 335,–

Termine

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